Weiterbildung
Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anlage 5 nach Anlage 4
Verlängerung der Sachkunde gemäß Anlage 5
Beschreibung:
Jeder Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 muss innerhalb der Geltungsdauer des Sachkundenachweises (6 Jahre) eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen. Durch den Besuch wird der Sachkundenachweis um 6 Jahre verlängert.
Die Fortbildung bringt das Wissen der Teilnehmer auf den aktuellen Stand, informiert Sie bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort und berücksichtigt dabei die neuesten Verordnungen und Gesetze.
Zielgruppe:
Sachkundige, die in den vergangen 6 Jahren die Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 erworben haben und diese verlängern wollen.
Inhalte:
- Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Hinweise zur Verwendungsbeschränkung
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- PSA
Zulassungsvoraussetzungen:
Nachweis der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen pro Seminar begrenzt.
Organisation:
Gaby Fröschel
Technische Beratung:
Herr Roland Klöffel
Kursdauer:
9 Unterrichtseinheiten
Raum:
Innung für Elektro- und Informationstechnik Schweinfurt
Galgenleite 3
97424 Schweinfurt
Die genaue Raumnummer erhalten Sie mit der endgültigen Kursbestätigung.
Termine:
Nummer | Datum | Zeiten | Hinweis |
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Gebühr:
- 399,00 € inkl. Lernmittel
Die Innungen für Elektro- und Informationstechnik Würzburg und Schweinfurt sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nicht berechtigt, USt. auszuweisen.
Abschluss:
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung der Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg.