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Photovoltaikanlage steuerfrei - geht das?

16.09.2021

Eine Photovoltaikanlage wird heute eigentlich nur noch für die Eigenstromproduktion genutzt. Denn für den eingespeisten Strom erhält man nur noch 7,36 Cent pro Kilowattstunde (Stand August 2021).

Die Anlagen werden in der Regel so dimensioniert, dass möglichst viel produzierter Strom selbst genutzt wird und möglichst wenig ins Netz eingespeist wird. Denn durch das Verkaufen des Stromes erzielt der Anlagenbetreiber einen Gewinn und ist Unternehmer und somit steuerpflichtig. Um nichts mit dem Finanzamt am Hut zu haben konnten die Anlagenbetreiber einen Verzicht auf die Einspeisevergütung beim Netzbetreiber abgeben und haben so keine Einnahmen durch die Lieferung des Stroms in das Stromnetz erzielt. Seit Juni 2021 gibt es für Anlagenbetreiber mit Photovoltaikanlagen unter 10 kWp, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb gegangen sind, die Möglichkeit keine Steuern auf den eingespeisten und verkauften Strom zu zahlen. Diese neue Möglichkeit wird als Liebhabereiwahlrecht bezeichnet.

Für Anlagen die größer 10 kWp sind, sollte der Anlagenbetreiber mit dem Installateur möglichst genau über seinen Strombedarf und -verbrauch sprechen und mit seinem Steuerberater, um herauszufinden, ob es sinnvoll ist, auf die Einspeisevergütung zu verzichten, um keine Steuern zu zahlen.

 

Dieser Blogeintrag beruht in Teilen auf einer Pressemeldung: https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ikratos-solar-und-energietechnik-gmbh/Photovoltaikanlage-steuerfrei-geht-das/boxid/1075459