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Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

13.02.2021

Seit dem 25. Oktober 2020 dürfen nach der novellierten EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Häusern und Wohnungen bei Neuausrüstungen, Modernisierungen oder komplettem Gerätetausch nur noch fernablesbare Messgeräte eingebaut werden. 

"Klimaschutz und Energieeffizienz sind in aller Munde. Die Energieeffizienz-Richtlinie, im Original European Energy Directive (EED), soll helfen, Klimaveränderungen zu begrenzen und eine effizientere Nutzung von Energie zu fördern. Das Hauptziel der Richtlinie ist es, zusätzliche Energieeinsparpotenziale zu nutzen, um den europaweiten Energieverbrauch spürbar zu senken.

Aktuell vergeht zwischen dem Verhalten, das zu Energieverbrauch führt und dem Erhalt der Heizkostenabrechnung, die die entstandenen Kosten aufzeigt, zu viel Zeit. Deshalb sollen Bewohner künftig unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten, um ihr Energieverbrauchsverhalten in erheblich kürzeren Zeiträumen zu überprüfen und dann auch anpassen zu können", so die Fachleute.

Diese drei Daten sind wichtig

  • Seit dem 25. Oktober 2020 gilt: Alle neu installierten Zähler müssen fernablesbar sein. Bei allen fernablesbaren Zählern können die Bewohner vierteljährliche Verbrauchsinformationen anfordern.
  • Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Verbrauchsinformationen bei fernablesbaren Zählern in der Heizperiode nicht mehr nur vierteljährlich, sondern mindestens monatliche bereitgestellt werden.
  • Der letzte Termin ist der 1. Januar 2027. Ab diesem Datum müssen alle Messgeräte mit Fernablesung nachgerüstet und alle noch nicht fernablesbar Zähler müssen ausgetauscht sein.

Dieser Blogartikel beruht in Teilen auf einer Pressemeldung: https://www.pressebox.de/inaktiv/bfw-friedrich-gohl-gmbh/Novellierung-der-EU-Energieeffizienz-Richtlinie-EED/boxid/1044577