Neufassung GoBD

10.02.2020


Das BMF hat die GoBD vom 14.11.2014 durch eine Neufassung, die mit dem Datum vom 28.11.2019 veröffentlicht wurde, ersetzt.

Die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten-zugriff (GoBD) sind nur punktuell. Das BMF-Schreiben gilt ab dem 01.01.2020.

Bei allen Schwächen in Detail wurden die GoBD jedoch be-grüßt, da durch diese eine Klarheit über die Anforderungen geschaffen wurde, die Steuerpflichtige zu erfüllen haben, wenn sie ihre Buchführung – wie heute nahezu durchgängig üblich – in elektronischer Form durchführen.

Zudem betrifft das Schreiben auch die immer wichtigere Aufbewahrung der Bücher und Aufzeichnungen in elektronischer Form und verschiedene andere Aspekte einer digitalisierten Buchführung.

Steuerpflichtige und ihre steuerlichen Berater müssen des-halb immer wieder prüfen, ob die Anforderungen der GoBD im Einzelfall eingehalten wer-den. Sonst drohen spätestens im Rahmen der nächsten steuerlichen Außenprüfung Probleme.

Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen!

(Quelle: Haufe.de)