Neue Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz in Deutschland

21.01.2021

Bund und Länder beschlossen in dieser Woche neue Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Wir möchten hier die wichtigsten Maßnahmen zusammenfassen, die die Elektro-Branche betrifft:

  1. Arbeitsplatz: Sofern möglich, sollen alle Mitarbeiter in das Home Office wechseln. Als Handwerker ist das meist nicht möglich, weswegen sich Arbeitnehmer entsprechend schützen müssen. Der Arbeitgeber muss hierbei sicherstellen, seinen Mitarbeitern Möglichkeiten des Schutzes (FFP2- oder medizinische Masken) anzubieten und ist in der Erklärungspflicht, wenn Home Office nicht möglich gemacht werden kann. Zudem sollen die Abstände gewahrt werden, den bekannten Hygiene-Regeln befolgt werden und auch Mittagspausen getrennt voneinander gehalten werden (pro 10m² ein Mitarbeiter). Zudem wird ein zeitversetztes Arbeiten empfohlen.
  2. Schulen und Berufsschulen: Die Schulen und Berufsschulen bleiben bis einschließlich 14. Februar geschlossen. Es wird zu Distanzunterricht oder Home Schooling geraten.
  3. Maskenpflicht: Wie schon oben erwähnt, sind medizinische Masken im Nahverkehr (Bus, Bahn, S-Bahn, ...) sowie beim Einkaufen Pflicht. Diese Pflicht kann auch in den einzelnen Betrieben übernommen werden. Achten Sie auf das CE-Zeichen der Masken, um sicherzugehen, dass die Maske geeignet ist. Die bisherigen Stoffmasken können in diesen Situationen nicht mehr getragen werden.
  4. Ausgangsbeschränkungen: In Bayern und Baden-Württemberg schon beschlossen und gängig, so ist es in anderen Bundesländern noch nicht an der Tagesordnung. In Bayern besteht eine Ausgangssperre ab 21:00 Uhr. Man darf nur in Ausnahmefällen das eigene Grundstück verlassen.