Azubi-ABC: A wie Arbeitszeiten

09.01.2021

Deine tägliche Arbeitszeit steht in deinem Berufsausbildungsvertrag. Wenn du unter 18 Jahre alt ist, darfst du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht länger als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Du darfst auch keine Überstunden aufbauen – allerdings lässt sich das nicht immer vermeiden. Die Überstunden müssen dabei in Form von Freizeit ausgeglichen werden und dürfen eine halbe Stunde (30 Minuten) nicht übersteigen.